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Schuluntersuchungen

Die Schuluntersuchung vor der Einschulung ist gesetzlich vorgeschrieben (Schuleingangsuntersuchung SEU). Hierbei wird geprüft und festgestellt, ob ein Kind die nötige Schulreife für den Schulalltag besitzt.

Zur körperlichen Untersuchung (Sehtest, Hörtest usw.) wird unter anderem der Entwicklungsstand anhand motorischer, geistiger, sozialer, kognitiver als auch kommunikativer Fähigkeiten getestet.

Eine Schulärztin untersucht und beurteilt die Entwicklung des Kindes. Bei eventuellem Förderbedarf werden entsprechende Maßnahmen empfohlen.

Zur Schuluntersuchung muss jedes Kind im schulpflichtigen Alter. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, um eine Zurückstellung zu bitten, wenn sie nachweisen können, dass ihr Kind dem Schulaltag noch nicht gewachsen ist.

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