Schornsteinfeger
Die Kreisverwaltung ist als Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen zuständig. Das Kreisgebiet ist in verschiedene Kehrbezirke eingeteilt.
Den für Ihre Gemeinde zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie in der Übersicht in der Randbox.