Landesblindengeld
Das Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt und ist einkommens- und vermögensunabhängig. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass Blindheit im Sinne des Landesblindengeldgesetzes vorliegt.
Blinde Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz erhalten ein monatliches Blindengeld in Höhe von 410 €. Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, wird die Hälfte dieses Betrages ausgezahlt.
Andere Leistungen, die blinde Personen für den gleichen Zweck erhalten, werden auf das Landesblindengeld angerechnet.