Kindertagesstätten
In Rheinland-Pfalz hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer vergleichbaren Betreuungsform (z. Bsp. Kindertagespflege). Dieser Anspruch entsteht mit der polizeilichen Meldung im Kreisgebiet, also nicht für Kinder in den Aufnahmeeinrichtungen. Er ist gegeben unabhängig der Staatsangehörigkeit und dem ausländerrechtlichen Status und Aufenthaltstitel.
Es liegt im hohen Interesse des Kindeswohls, dass die Kinder so früh als möglich in einer Kindertagesstätte betreut werden, damit sie eine realistische Chance erhalten, die Schulreife rechtzeitig zu erlangen.
Erste Anlaufstelle ist die Kindertagesstätte. Welche Kindertagesstätte zuständig ist, ergibt sich aus dem Kindertagesstätten – Bedarfsplan, den Sie in der Randspalte finden. Dieser enthält auch die Kontaktdaten aller Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Wenn der gewünschte Betreuungsplatz nicht realisiert werden kann, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
In allen Fragen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten unterstützt auch das Kreisjugendamt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Markus Rüdesheim.
Allgemeine Informationen
Das Jugendamt der Kreisverwaltung ist insbesondere für Grundsatzfragen und die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten zuständig. Im Einzelnen:
- Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz gemäß § 5 Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in einem anderen Kindergarten
- Unterstützung beim Ausbau eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes an Ganztagsplätzen in Kindergärten
- Unterstützung beim Ausbau des Betreuungsangebotes für Klein- und Schulkinder
- Bedarfsplanung, Beratung und Unterstützung der kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen
- Beratung, Unterstützung und Begleitung von Trägern, Leitungen, pädagogischen Fachkräften und Eltern zu allen pädagogischen, konzeptionellen und organisatorischen Fragen der Kindertagesstätten
- Beratung und finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen
- Beratung und Unterstützung von sozial schwachen Familien und Alleinerziehenden durch die Festsetzung und Übernahme von Elternbeiträgen.
Den Kindertagesstätten-Bedarfsplan mit Kontaktdaten und weiteren Hinweisen zu den Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis finden Sie hier.
Elternbeiträge
Informationen zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten erhalten Sie bei
Personalabrechnung
Informationen zur Personalkostenabrechnung in Kindertagesstätten erhalten Sie bei
Fachberatung Kindertagesstätten
Kreiselternausschuss
Der KEA RHK ist die gewählte Vertretung der Elternausschüsse der 63 Kindertagesstätten und vertritt die Interessen der Familien der über 4.000 Kita-Kinder im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungskräfte, Trägervertreter*innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.
Frau Karin Graeff
Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis
1. Vorsitzende
Telefon 06744 71 44 33
E-Mail: kontakt@kea-rhk.de
www.kea-rhk.de