Sprungziele
Inhalt

Jugendgerichtshilfe

Das Jugendamt wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Die Jugendgerichtshilfe hat einerseits die Funktion eines beratenden Beistands für junge Menschen und ihre Familien (während und nach dem Strafverfahren) und andererseits die des Jugendhilfesachverständigen im Strafverfahren inne. Der Sozialdienst der Jugendgerichtshilfe im Jugendamt ist dazu angehalten, sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit einzubringen. Hierzu gibt er schriftliche oder mündliche Stellungnahmen über die Beschuldigten ab. Außerdem prüfen die Fachkräfte, inwiefern Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion). Geprüft wird zudem, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt. Grundsätzlich werden die beschuldigten Jugendlichen während des gesamten Verfahrens betreut. Die Jugendgerichtshilfe kooperiert mit der Bewährungshilfe und mit der Justiz. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden statt. Die Zuständigkeit ist an die Kennzeichnung der Amtsgerichtsbezirke gebunden.

Ihre Ansprechperson für den Amtsgerichtsbezirk St. Goar ist Kinga Smolik, für den Amtsgerichtsbezirk Simmern Monique Oppermann.

Die Außendienststelle in Boppard ist montags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr durch Ulrich Hüster (Allgemeiner Sozialer Dienst) und mittwochs von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr durch Kinga Smolik (Familiengerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe) besetzt.

nach oben zurück