Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte Flensburg)
Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte Flensburg)
Das Fahreignungs-Bewertungssystem hat das ehemalige Mehrfach-Punktesystem abgelöst, wobei ein so genannter Punkte-Tacho zeigen soll, auf welcher Bewertungsstufe sich ein Autofahrer befindet.
Der Punkte-Tacho dient der Orientierung, wobei es insgesamt vier Maßnahmen-Stufen gibt, die wie folgt aufgeteilt sind:
1 bis 3 Punkte |
Wer auf seinem Punktekonto in Flensburg 1 bis 3 Punkte hat, muss grundsätzlich keine weitere Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde befürchten. |
4 bis 5 Punkte |
Hier bekommen Personen, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. |
6 bis 7 Punkte |
Wer 6 oder 7 Punkte hat, erhält eine schriftlich, kostenpflichtige Verwarnung. |
8 Punkte und mehr |
Weist das Fahreignungs-Bewertungssystem 8 oder mehr Punkte auf, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. |
Falls bei Ihnen 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sind und wurde Ihnen die Fahrerlaubnis infolge dessen entzogen, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten neu erteilt werden.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und nachweisen, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist. Dies geschieht durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, welches nach Antragstellung angeordnet wird.