Einbürgerung
Einbürgerung von ausländischen Personen
Bei der Einbürgerung von ausländischen Personen sind die gestellten Anträge in enger Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.B. der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde, zu bearbeiten. Dokumente (z.B. Nationalpass, Geburts- und Heiratsurkunden) sind einzusehen und zu prüfen. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erworben.
Ehegatteneinbürgerung
Antragsunterlagen
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite: