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Bußgeld

Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises bearbeitet die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, die im Bereich des Landkreises in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Hierzu gehören beispielsweise Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Baurecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Veterinärwesen, Jagdrecht, Waffenrecht, Schulpflicht usw.. Eine Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einer Geldbuße – nach Anhörung der/des Betroffenen – geahndet. Maßgeblich für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

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