Planen und Bauen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Bauantrag
Die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung, die Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Jedes Vorhaben ist in einem Genehmigungsverfahren auf seine Vereinbarkeit mit der Vielzahl der baurechtlichen Vorschriften hin zu überprüfen.
Bauvoranfrage
Um zeitliche und auch finanzielle Probleme im Vorhinein abzuwenden, ist es wichtig, sich bereits vor Erteilung eines Planauftrages umfassend zu informieren. Einzelfragen zu Bauvorhaben oder die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks können auch durch Stellung einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Wir beraten Sie gerne.
Vordrucke
Auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz finden Sie alle Vordrucke zum Thema Bauen (z.B. Bauantrag): zur Internetseite des Ministeriums der Finanzen.