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Bauaufsicht

Die Bauaufsicht im Sinne des öffentlichen Rechts wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen, die mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts befasst sind. Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Landesrecht, das heißt es wird von jedem Bundesland eigenständig in den Landesbauordnungen geregelt. Welche Behörden für die Bauaufsicht zuständig sind, wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen bestimmt. In Rheinlad-Pfalz sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. Die Bauaufsicht ist Teil des Ordnungsrechts und dient der Gefahrenabwehr. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

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