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BAföG für Schülerinnen und Schüler

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst sichergestellt werden können.

Antragstellung

Schüler und Schülerinnen können BAföG-Leistungen auf drei Wegen beantragen:

  • durch Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich sind
  • durch Ausfüllen der im Internet bereitgestellten Formulare mit anschließendem Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen (Formulare unter „Passend zum Thema“)
  • oder durch elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten „BAföG Digital“.
    Weitere Informationen unter https://www.bafög.de/de/elektronische-antragstellung-587.php
    Link zur elektronischen Antragstellung: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG

Wer hat einen Anspruch?

Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler unter anderem für den Besuch von

  • zumindest 2-jährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Studentinnen und Studenten einer Fachhochschule oder Universität wenden sich wegen der Beantragung bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule oder Universität an der sie eingeschrieben sind.

Was umfasst die Leistung?

Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung vollständig als Zuschuss, sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch ist der Regelbedarf?

Ausbildungsstätte

Auszubildende/-r wohnt im Elternhaus 

Auszubildende-/r wohnt nicht im Elternhaus 

1.

Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10

z.B. Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I und II, Gymnasium, berufliches Gymnasium

  • der / die Auszubildende wohnt während der Ausbildung nicht bei den Eltern
  • die Schule ist vom Elternhaus nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit öffentlichen Verkehrsmittelen erreichbar

Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten.

 keine Förderung

666 €

 2.

Fach- und Fachoberschulen

  • deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • der / die Auszubildende wohnt während der Ausbildung nicht bei den Eltern
  • die Schule ist vom Elternhaus nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit öffentlichen Verkehrsmittelen erreichbar

Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten.

 keine Förderung

 666 €

 3.

Berufsfachschul- und Fachschulklassen

z.B. höhere Berufsfachschule, Fachschule für Sozialwesen

  • deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Vermittlung eines berufsqualifizierenden Abschlusses
  • im Rahmen eines zumindest zweijährigen Bildungsganges

 276 €

 666 €

 4.

Abendhaupt- und Abendrealschulen; Berufsaufbauschulen

 498 €

 775 €

 5.

Fachoberschulklassen

z.B. Berufsoberschule I

  • deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

 498 €

 775 €

 6.

Fachschulklassen

z.B. Fachschule für Technik

  • deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

 501 €

 822 €

 7.

Abendgymnasien; Kollegs

z.B. Berufsoberschule II

 501 €

 822 €

 8.

Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen

 534 €

 855 €



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