Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine Förderung für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit). Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst sichergestellt werden können.
Möglichkeiten der Antragstellung
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind zur Zeit noch alle Anträge und Formblätter im Original in Papierform mit handschriftlicher Unterschrift einzureichen. Passende Vordrucke, die auch elektronisch ausgefüllt werden können, finden Sie weiter unten im Bereich „Passend zum Thema“ unter dem entsprechenden Link.
Wer hat einen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?
Ein Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben Personen die,
- einen Handwerks-, Industrie-, Kaufmännischen oder einem Lehrberuf ausüben und über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten sind
Förderungsfähige Voll- oder Teilzeitmaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- die Förderungshöchstdauer beträgt bei Vollzeitfortbildungen 36 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate
- bei Vollzeitmaßnahmen müssen wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden und die Maßnahme muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein
- Teilzeitmaßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren abschließen und die Lehrveranstaltungen dürfen innerhalb von 8 Monaten nicht weniger als 150 Unterrichtsstunden umfassen
- Fernunterrichtslehrgänge sind ebenfalls förderungsfähig
Was umfasst die Leistung?
Das Aufstiegs-BAföG bietet folgende Leistungen an:
- Maßnahmebeitrag
Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Zuschuss- und Darlehensanteil) sowie die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit (Darlehen) - Unterhaltsbeitrag
Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zum Maßnahmebeitrag auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt, den sogenannten Unterhaltsbeitrag (Zuschuss und Darlehensanteil) - Kinderbetreuungskosten
Für Alleinerziehende (Zuschuss)