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Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine Förderung für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit oder Fernlehrgang). Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst oder durch Dritte sichergestellt werden können.

Antragstellung

AFBG-Leistungen auf drei Wegen beantragen:

-        durch Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich sind

-        durch Ausfüllen der im Internet bereitgestellten Formulare mit anschließendem Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen (Formulare unter „Passend zum Thema“) oder

-        durch elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten „AFBG Digital“.

Weitere Informationen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antrag-online-stellen/antrag-online-stellen.html
Link zur elektronischen Antragstellung: https://afbg-digital.de/start

  

Wer hat einen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?

Ein Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben Personen die,

-        einen Handwerks-, Industrie-, Kaufmännischen oder einem Lehrberuf ausüben und 

-        über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Förderungsfähige Voll- oder Teilzeitmaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

-        die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (in Ausnahmefällen 200 Unterrichtsstunden) umfassen

-        die Förderungshöchstdauer innerhalb der die Maßnahme vollständig abgeschlossen werden muss, beträgt bei Vollzeitfortbildungen 36 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate

-        bei Vollzeitmaßnahmen müssen wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden

-        bei Teilzeitmaßnahmen müssen monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden

-        Fernunterrichtslehrgänge mit Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht sind ebenfalls förderungsfähig.

Studentinnen und Studenten einer Fachhochschule oder Universität wenden sich wegen der Beantragung von BAföG-Leistungen bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule oder Universität an der sie eingeschrieben sind. Aufstiegs-BAföG ist hier nicht möglich.

Was umfasst die Leistung?

Das Aufstiegs-BAföG bietet folgende Leistungen an:

  • Maßnahmebeitrag
    Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen sowie Fernlehrgängen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (je 50% Zuschuss- und Darlehensanteil) sowie die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit (je 25% Zuschuss- und Darlehensanteil).
  • Unterhaltsbeitrag
    Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zum Maßnahmebeitrag auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt, den sogenannten Unterhaltsbeitrag (100% Zuschuss). Dieser ist Einkommens- und Vermögensabhängig.
  • Kinderbetreuungskosten
    Für Alleinerziehende (Zuschuss).

 

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