KFZ-Online-Anträge
Unser Landkreis hat alle Voraussetzungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Projekt „i-Kfz" gestartet wurden, umgesetzt. Alle Bürgerinnen und Bürger können nun die Vorteile des internetbasierten Zulassungsverfahrens nutzen. Seit dem 1. Oktober 2019 können alle unten genannten internetbasierenden Zulassungsvorgänge auch ohne Behördengang im Internet abgewickelt werden. I
Folgende Vorgänge können online im Internet abgewickelt werden:
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Adressänderung innerhalb des Landkreises
Bitte beachten Sie folgende technischen Voraussetzungen:
- Sie müssen sich für alle i-Kfz Vorgänge mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalterter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren können.
- Die Ihnen vorliegenden Kennzeichen, sowie die ZB1 (Fahrzeugschein) müssen nach dem 1. Januar 2015 zugeteilt worden sein und über die sogenannten TAN-Siegel auf der Rückseite der ZB1 und auf den beiden Kennzeichenschildern verfügen.
- Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bearbeitungsdauer:
Soweit es sich nicht um einen Vorgang mit sofortiger Inbetriebnahme handelt (Umschreibung im zugelassenen Zustand), erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen den Zulassungsbescheid und die notwendigen Zulassungsunterlagen.
Online-Verfahren.