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Regionale Teilhabeplanung

Die regionale Teilhabeplanung dient der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung im Landkreis.

Die Aufgabe besteht in der Verwirklichung der Inklusion und Rechte von behinderten Menschen.

Schwerpunkte dieses Planungsbereichs liegen im Aufzeigen von speziellen Bedürfnissen und Lebenslagen von Menschen mit Behinderung sowie in der bedarfsgerechten Erweiterung und Anpassung der Angebote im Rhein-Hunsrück-Kreis.

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