Tagespflege / Nachtpflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 689 Euro
- Pflegegrad 3 1.298 Euro
- Pflegegrad 4 1.612 Euro
- Pflegegrad 5 1.995 Euro
Es erfolgt keine Kürzung des eventuell daneben gewährten Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Pflegeversicherung.
Reichen die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu bezahlen, kann Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden.
Weitergehende Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten vor Ort.
Eine Übersicht der Dienste, die diese Leistung anbietet, finden Sie in unserem Seniorenwegweiser.