Pflege in Pflegeeinrichtungen
Wenn ein Leben zu Hause wegen hoher Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist, bieten Altenpflegeheime als stationäre Pflegeeinrichtungen ein umfassendes Angebot an professionellen Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten und zu steigern. Es erfolgt eine Einstufung des Pflegebedarfs (Pflegegrad) durch die zuständige Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1 125 Euro
- Pflegegrad 2 770 Euro
- Pflegegrad 3 1.262 Euro
- Pflegegrad 4 1.775 Euro
- Pflegegrad 5 2.005 Euro
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Pflegeversicherung.
In den Pflegegraden 2 bis 5 ergeben die Heimkosten abzüglich der jeweiligen Pflegeversicherungsleistung einen einheitlichen ungedeckten Betrag, der von dem Bewohner selbst zu zahlen ist. Wenn im Laufe der Zeit die Pflegebedürftigkeit steigt und ein höherer Pflegegrad eintritt, erhöhen sich dadurch die Kosten für den Bewohner nicht.
Reichen die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen, kann Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege nicht länger zu Hause sichergestellt werden kann.
Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Übernahme der Kosten nicht möglich ist.
Das Einkommen ist grundsätzlich in voller Höhe zur Deckung der anfallenden Heimpflegekosten einzusetzen. Verbleibt ein Partner oder eine Partnerin zu Hause erfolgt eine gesonderte Berechnung des Eigenanteils. Dem Heimbewohner/Der Heimbewohnerin verbleibt ein monatlicher Barbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Weitergehende Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten vor Ort.
Eine Übersicht der Einrichtungen, die diese Leistung anbietet, finden Sie in unserem Seniorenwegweiser.