BAföG für Schülerinnen und Schüler
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst sichergestellt werden können.
Antragstellung
Schüler und Schülerinnen können BAföG-Leistungen auf drei Wegen beantragen:
- durch Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich sind
- durch Ausfüllen der im Internet bereitgestellten Formulare mit anschließendem Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen (Formulare unter „Passend zum Thema“)
- oder durch elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten „BAföG Digital“.
Weitere Informationen unter https://www.bafög.de/de/elektronische-antragstellung-587.php
Link zur elektronischen Antragstellung: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Wer hat einen Anspruch?
Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler unter anderem für den Besuch von
- zumindest 2-jährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschulen
- Berufsaufbauschulen
- Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Studentinnen und Studenten einer Fachhochschule oder Universität wenden sich wegen der Beantragung bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule oder Universität an der sie eingeschrieben sind.
Was umfasst die Leistung?
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung vollständig als Zuschuss, sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist der Regelbedarf?
Ausbildungsstätte |
Auszubildende/-r wohnt im Elternhaus |
Auszubildende-/r wohnt nicht im Elternhaus |
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1. |
Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 z.B. Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I und II, Gymnasium, berufliches Gymnasium
Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten. |
keine Förderung |
666 € |
2. |
Fach- und Fachoberschulen
Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten. |
keine Förderung |
666 € |
3. |
Berufsfachschul- und Fachschulklassen z.B. höhere Berufsfachschule, Fachschule für Sozialwesen
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276 € |
666 € |
4. |
Abendhaupt- und Abendrealschulen; Berufsaufbauschulen |
498 € |
775 € |
5. |
Fachoberschulklassen z.B. Berufsoberschule I
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498 € |
775 € |
6. |
Fachschulklassen z.B. Fachschule für Technik
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501 € |
822 € |
7. |
Abendgymnasien; Kollegs z.B. Berufsoberschule II |
501 € |
822 € |
8. |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen |
534 € |
855 € |