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Soziales

Betreuungsbehörde

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist die rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund einer vorliegenden Krankheit oder Behinderung nicht mehr eigenständig regeln können.

Jeder von uns kann zu jeder Zeit aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Alter) in eine Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann. Dann stellen sich vielleicht folgende Fragen:

  • Wer verwaltet jetzt mein Vermögen?
  • Wer organisiert für mich einen Platz in einer Pflegeeinrichtung?
  • Wer kümmert sich um meine behördlichen Angelegenheiten?
  • Wer achtet auf meine Wünsche und sorgt für deren Realisierung?

Die Entmündigung für erwachsene Menschen existiert seit 1992 nicht mehr. Menschen mit einer rechtlichen Betreuung können Verträge abschließen, heiraten und ihre Stimme bei politischen Wahlen abgeben. Die Betreuung setzt ihre Geschäftsfähigkeit nicht außer Kraft.

Das Betreuungsrecht sieht vor, zunächst Angehörige zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung für ihr Familienmitglied zu bestellen.

Erst, wenn aus dem Familienkreis niemand zur Verfügung steht, werden Berufsbetreuer oder andere engagierte Personen eingesetzt.

§ 1814 BGB – Grundlage für die rechtliche Betreuung

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer."

Wo erreiche ich die Büros der Betreuungsbehörde?

Die Büros der Betreuungsbehörde finden Sie im Dachgeschoss des Gebäudes des Katasteramtes, Hüllstraße 7 - 9, 55469 Simmern.

Falls die Tür verschlossen ist oder die Klingel nicht funktioniert, rufen Sie uns bitte an. Wir kommen zu Ihnen und öffnen die Haustür.

Die Büros sind nicht barrierefrei erreichbar. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein Gespräch in einem anderen barrierefreien Raum. Rufen Sie uns hierzu bitte an.

Harder Kerstin

Kohlenbeck Gisela

Reichert Ursula

Gesetzliche Aufgaben der Betreuungsbehörde

Gesetzliche Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
  • Aufklärung und Information über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beratung und Unterstützung für rechtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte, Institutionen und betroffene betreute Menschen.
  • Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
  • Gutachterliche Stellungnahmen für die Betreuungsgerichte mit umfassender Ermittlung des Sachverhaltes
  • Netzwerkarbeit – Zusammenarbeit mit sämtlichen Institutionen und Organisationen sowie die Mitarbeit in verschiedenen Gremien
  • Feststellung der Eignung von rechtlichen Betreuer*innen
  • Registrierung und Überwachung der Mitteilungs- und Nachweispflichten von beruflichen Betreuer*innen.
  • Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen bei der zwangsweisen Unterbringung einer betreuten Person

Betreuungsgerichte im Rhein-Hunsrück-Kreis

Bei den Betreuungsgerichten wird die rechtliche Betreuung eingerichtet und mit den entsprechenden Aufgabenbereichen angeordnet.

Die Betreuungsbehörde arbeitet eng mit den Betreuungsgerichten zusammen und erstellt für die Gerichte fachlich fundierte Stellungnahmen, die als Entscheidungsgrundlage für die Richter*innen dienen. In einem Betreuungsverfahren gibt es außerdem ein medizinisches Gutachten und die Anhörung des betroffenen Menschen durch den Richter oder die Richterin.

  1. Amtsgericht Simmern

    Schulstraße 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  2. Amtsgericht St. Goar

    Bismarckweg 3-4
    56329 St. Goar

Betreuungsvereine im Rhein-Hunsrück-Kreis

Aufgaben der Betreuungsvereine

Betreuungsvereine beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen bei ihren Aufgaben. Ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung mit der betreuten Person haben, müssen sich zum Abschluss einer Vereinbarung mit einem Betreuungsverein bereit erklären. Sie erhalten Unterstützung, Fortbildungsangebote und eine feste Ansprechperson im Verein.

Betreuungsvereine beraten und informieren auch über Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Liegt eine ausreichende Vollmacht vor, muss in der Regel kein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

Folgende Bertreuungsvereine sind im Rhein-Hunsrück-Kreis tätig

  1. Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt

    Rhein-Hunsrück e.V.

    August-Horch-Straße 6
    55469 Simmern/Hunsrück

  2. Betreuungsverein der Diakonie des Kirchenkreises Simmern-Trarbach gGmbH

    Römerberg 3
    55469 Simmern/Hunsrück

  3. Betreuungsverein der Lebenshilfe

    im Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.

    Eifelstraße 7
    56288 Kastellaun

  4. Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM)

    im Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.

    Burgstraße 4
    56154 Boppard


Ehrenamtliche Betreuung

Ehrenamtliches Engagement ist im Bereich der rechtlichen Betreuung von besonderer Bedeutung. Deshalb werden im Rhein-Hunsrück-Kreis Bürgerinnen und Bürger gesucht, die einen Teil ihrer Zeit für andere Menschen zur Verfügung stellen, die Hilfe bei der Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten benötigen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine ehrenamtliche Betreuung führen. Der Arbeitskreis Betreuung bietet regelmäßig Kurse zur Einführung in das Betreuungsrecht an. Auch werden zahlreiche Veranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung angeboten.

Vielen Menschen in unserem Kreis steht niemand zur Verfügung, der sich um ihre Angelegenheiten kümmert, wenn sie selbst dazu wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind. Es gibt keine Angehörigen oder Menschen mit persönlichen Bindungen, die die Verantwortung in dieser Situation übernehmen können.

Dann sind Personen gefragt, die bürgerschaftliches und mitmenschliches Engagement zeigen.

Interessiert? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beantworten auch gerne Ihre Fragen.

Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung während der Betreuungsführung

Für ehrenamtliche Betreuer*innen ohne familiären oder persönlichen Bezug zu der betroffenen Person ist der Abschluss einer Vereinbarung mit einem Betreuungsverein ihrer Wahl erforderlich, da eine Betreuerbestellung nur dann erfolgen kann, wenn im Vorfeld eine Vereinbarung geschlossen worden ist. Mit dieser Vereinbarung wird ein kontinuierliches, fachliches Beratungs- und Unterstützungsangebot durch die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins sichergestellt, die über komplexes Fachwissen und Erfahrungen in der Betreuungsführung verfügen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme mit uns.

Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer*innen

Berufliche Betreuer*innen sind bei ihrer Betreuungsbehörde (ihrer Stammbehörde) zu registrieren. Wer als beruflicher Betreuer/berufliche Betreuerin den Geschäfts- oder Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis hat oder beabsichtigt diesen bei uns zu installieren, muss die Registrierung bei der Betreuungsbehörde im Rhein-Hunsrück-Kreis beantragen.
Das Registrierungsverfahren umfasst die Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Personen die als Betreuer*in tätig werden wollen. Es schließt mit der Registrierung als Betreuer*in ab. Die Registrierung ist bundesweit gültig.

Alle Personen, die an der Tätigkeit einer beruflichen Betreuung interessiert sind, beraten wir gerne dazu.

Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023

Ziel ist es, die Selbstbestimmung des betroffenen Menschen zu stärken. Das Wunschbefolgungsprinzip ist der zentrale Gedanke der Reform. Die konsequente Ausrichtung an die Wünsche der Betroffenen ist durchgängig und unmissverständlich als oberster Maßstab der Reform erkennbar. Insgesamt wird eine Qualitätsverbesserung im gesamten Betreuungsrecht verfolgt.

Die Änderungen sind darauf ausgerichtet, Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne der UN -  Behindertenrechtskonventionen (UN BRK) zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern und dafür zu sorgen, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz des Betroffenen erforderlich ist. 

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen – im Sinne der UN BRK -  sicherzustellen.

Links

Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen Vordruck für eine Betreuungsanregung:

https://agsim.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Amtsgerichte/Simmern_Hunsrueck/BetreuungsanregungMuster001.pdf

Sie können jedoch auch formlos eine Anregung beim Betreuungsgericht einreichen.

Weitere Hinweise und Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie unter folgenden Links:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Hauptseite

https://www.bgt-ev.de/

Downloads

Erklärungen zum Antrag Registrierung Berufsbetreuende

Merkblatt und Info für ehrenamtlich Betreuende

Antrag zur Registrierung beruflich Betreuende

Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Seniorinnen und Senioren / Menschen mit Pflegebedarf

Menschen mit Behinderung

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

Hilfe in allgemeinen Notlagen

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