Jugendschutz
Zum 1. April 2003 trat das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Mit der Neuregelung wurden das bisher geltende Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutz (JUSchG) zusammengeführt.
Kinder- und Jugendschutz beobachtet Entwicklungen in der und um die Welt von Kindern und Jugendlichen. Er weist auf Gefahren hin, denen sie ausgesetzt sein können und gliedert sich in drei Handlungsfelder:
- den gesetzlichen Jugendschutz,
- den erzieherischen Jugendschutz und
- den strukturellen Jugendschutz.
Das neue Jugendschutzgesetzgesetz (JUSchG) hat der Informationsgesellschaft Rechnung getragen und sich umfangreichen Änderungen im Medienbereich angenommen.
Handlungsperspektiven im Kinder- und Jugendschutz (KuJS)
Kernauftrag ist, gesellschaftliche Veränderungen unter dem Gesichtspunkt des Kinder- und Jugendschutzes zu analysieren und zu bewerten. Daraufhin werden Konzepte und Maßnahmen entwickelt, mit denen der Schutzauftrag in seinen unterschiedlichen Dimensionen konsequent umgesetzt werden kann.
Die praktische Arbeit der Jugendschutzbeauftragten des Rhein-Hunsrück-Kreises umfasst Kooperationen mit Schulen, Jugendverbänden, Jugendzentren, kommunalen Trägern, Beratungsstellen, Kindergärten, Polizei und Gewerbetreibenden. Sie findet in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen, Präventionsprojekte, Elternabenden, Veranstaltungen und Projekte für Jugendliche, Veranstaltungen für Multiplikatoren und Jugendschutzkontrollen statt.
Weitere Links zum Thema Jugendschutz:
www.handbuch-jugendschutz.de (Handbuch Jugendschutz: Es enthält Erläuterungen und Informationen zum Themenfeld Kinder- und Jugendschutz und folgt der Idee, den NutzerInnen ausgehend von Begriffen und Schlagworten, weitere Verweise zu Informationen, einschlägigen Institutionen, Materialien und Fachliteratur zu geben. Die Erläuterungen zu den vorgestellten Schlagworten sind sehr verständlich und inhaltlich sowie juristisch fundiert, so dass dieses Nachschlagewerk für die Jugendmedienarbeit sehr zu empfehlen ist.)
www.jugendschutz.net (Staatliche Stelle zur Beachtung des Jugendschutzes in den Informations- und Kommunikationsdiensten)
www.bag-jugendschutz.de (Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz)
www.jugendschutz.de (Fach- und Landesstellen zum Kinder- und Jugendschutz)