Jugendförderung
Jugendförderung als Teilgebiet der Jugendhilfe fasst die Bereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zusammen. Rheinland-Pfalz hat für beide Bereiche ein eigenes Landesgesetz: das Jugendförderungsgesetz.
Aufgaben und Angebote
- Beratung von Jugendgruppen, Ortsgemeinden und Kirchengemeinden in Bezug auf Jugendräume und Jugendzentren
- Mädchen- und Jungenarbeit
- Ferienbetreuung, Erstellung der Ferienfreizeitbroschüre
- Schulungen für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit
- Bezuschussung von Freizeiten und Ferienbetreuungen
- Förderung von Präventionsprojekten an Schulen
- Beratung und Durchführung von Beteiligungsprojekten
- Unterstützung und Begleitung des Kreisjugendringes
Vordrucke
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