Das Aufgabengebiet der Betreuungsbehörde umfasst die
- Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren
- Benennung von geeigneten Betreuerinnen und Betreuern
- Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen, Betreuern und Bevollmächtigten
- Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes
- Einführung und Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer
- Informationen über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung