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Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe (kurz: FGH) unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Entscheiden sich Eltern z.B. in einem Trennungs- und Scheidungsverfahren zu einer gerichtlichen Regelung der elterlichen Sorge und/oder gelingt es nicht, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen, muss das Jugendamt an dem Familiengerichtsverfahren beteiligt werden. Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes beraten überparteilich und versuchen mit den Eltern eine tragfähige, an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Lösung zu erarbeiten. Es geht darum, gemeinsam mit den Eltern und je nach Alter auch mit den Kindern ein einvernehmliches Konzept zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes zu entwickeln. Sie unterrichten das Gericht über angebotene und erbrachte Leistungen und bringen erzieherische und soziale Aspekte zur Entwicklung des Kindes ein. Die Mitarbeiter/innen sind jeweils für einzelne Städte bzw. Gemeinden zuständig.

Ansprechpersonen für die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Boppard sind:

Ulrike Michel - Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg und Simmern-Rheinböllen (nur ehemalige VG Simmern)

Brigitte Pink - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen (nur ehemalige VG Rheinböllen)

Kinga Smolik - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein und Stadt Boppard

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