Verkehrssicherheit
Als "Untere Verkehrsbehörde" ist die Kreisverwaltung auch zuständig für alle Fragen der Verkehrssicherheit auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrtgrenzen (gelbe Ortstafeln) im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Daneben ist die Kreisverwaltung Genehmigungs- und Anordnungsbehörde für alle Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z.B. Veranstaltungen (Sportveranstaltungen, Volksläufe, Feste, usw.) und Baustellen, die außerhalb der Ortsdurchfahrtgrenzen (gelbe Ortstafeln) im Rhein-Hunsrück-Kreis stattfinden.
Sollten Sie solche Maßnahmen planen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig (bei Veranstaltungen circa 3 Monate und bei Baustellen circa 14 Tage vor Beginn der geplanten Maßnahme) mit uns in Verbindung zu setzen beziehungsweise den Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Diesen Antrag finden Sie in der Randbox. Senden Sie uns den Antrag nach dem Ausfüllen per E-Mail zu. Unsere E-Mail-Adresse lautet: strassenverkehr@rheinhunsrueck.de.
Der Name des E-Mail-Anhangs darf nicht geändert werden.