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Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

Die KFZ-Zulassungsstelle wird unterschiedlich stark frequentiert. Wenn so Wartezeiten entstehen, ist das für alle Beteiligten unangenehm. Nutzen Sie unseren Service "morgens gebracht - mittags gemacht" oder vereinbaren Sie online einen Termin, das hilft Wartezeiten zu vermeiden. Besonders wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, in Papierform oder als pdf-Datei per E-Mail. Formulare finden Sie in der Randspalte unter "Dokumente".


Bitte beachten: Verzögerte Inbetreibnahme von i-KFz Stufe 3 und 4 

Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.

Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte / Ende März 2024 freigeschaltet werden.

Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Keine Lust zu warten?

Außenstelle Boppard

Die Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle finden Sie in 56154 Boppard, Heerstraße 189-191, im Gebäude der Kreissparkasse 1. Stock.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 - 11:30 Uhr

Ansprechpersonen

Schwanenberger Nicole
Vickus Monika
Dydak Izabela A.

Ohne SEPA-Lastschriftmandat geht es nicht!

Für das Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1.2.2014 das „SEPA-Lastschriftmandat“ vorgeschrieben. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zum Verkehr zulassen.

Die Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat sind im Format festgelegt und müssen im Original vom Kontoinhaber und, falls abweichend, auch vom zukünftigen Halter des Fahrzeuges, im Original unterschrieben sein. Abweichungen hiervon dürfen von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert und angenommen werden.

Der amtlichen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat sind beigefügt und über die Internetseiten der Zollverwaltung abrufbar.

Kurzzeit-, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen

Weitere Informationen rund um die Zulassung

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