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Präventionsprojekt "Gelbe Karte"

Wer zu oft zu viel trinkt, durch eine unangemessen Fahrweise auffällt, Betäubungsmittel konsumiert, randaliert oder sich in ähnlicher Weise danebenbenimmt, hat infolge dessen nicht nur ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, sondern muss damit rechnen, dass fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, bis hin zum Fahrerlaubnisentzug, ergriffen werden.

Gerade im ländlichen geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis spielt die Fahrerlaubnis eine wichtige Rolle. Entsprechend schlimm wäre es für viele, die Fahrerlaubnis zu verlieren oder diese erst gar nicht zu erhalten. Dieses Abschreckungsszenario wollen die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz nutzen und haben beschlossen, in Zusammenarbeit mit den Fahrerlaubnisbehörden, die Aktion „Gelbe Karte“ landesweit einzuführen. An dieser Präventionsmaßnahme beteiligen sich auch der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Polizeiinspektionen des Landkreises.

Die „Gelbe Karte“ wird all denjenigen gezeigt, die sich nicht an bestehende Vorschriften halten, hierbei die Schwelle zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung noch nicht erreichen, die Schwelle einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber überschritten ist.

In der Praxis informiert die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde schon jetzt, wenn auffällt, dass jemand sich eventuell nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeugs eignet – beispielsweise Drogenkonsumenten. In Zukunft werden die Polizeiinspektionen jedoch auch Auffälligkeiten, wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, aggressive/unangemessene Fahrweisen, Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte et cetera, melden. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass diese möglichen Eignungsmängel im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs aufgetreten sind. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann im Einzelfall, ob eine Verwarnung in Form einer Gelben Karte ausgehändigt wird. Wer wiederholt auffällt, muss damit rechnen, dass ihm eine teure ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, die Fahrerlaubnis entzogen oder der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wird, weil die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt.

Ziel dieses Projekts ist es, Täter abzuschrecken und potentielle Täter zu warnen, weil ihnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen, sondern auch der Fahrerlaubnisverlust oder die Versagung Ihres Antrags.

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