Änderung des Führerscheines bei Namensänderung
Falls sich Ihr Name ändern sollte, müssen Sie nicht unbedingt einen neuen Führerschein beantragen.
Sollten Sie dennoch einen neuen Führerschein wünschen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Bisherigen Führerschein
- Biometrisches Lichtbild entsprechend der Passverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
Wegen Abgabe der Unterschrift, müssen Sie persönlich vorsprechen.
Gebühr: 33.40 Euro