Umtausch eines "alten Führerscheines" in den neuen EU-Karten-Führerschein (freiwilliger Umtausch)
Zurzeit besteht keine Umtauschpflicht. Außer bei Erweiterung oder Verlängerung der vorhandenen Fahrerlaubnisklassen oder Beantragung einer internationalen Fahrerlaubnis sowie einer Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät. Die alten grauen und rosa Führerscheine bleiben, vorausgesetzt dass alle Eintragungen lesbar und das Lichtbild erkennbar ist, im vollen Umfang gültig und werden auch weiterhin in den EU- und EWR-Ländern anerkannt.
Der freiwillige Umtausch ist unter Vorlage folgender Unterlagen bei der Führerscheinstelle möglich:
Wegen Abgabe der Unterschrift müssen Sie persönlich vorsprechen.
Gebühr: 29,10 Euro
EU-Führerschein - Informationen des Bundesverkehrsministeriums »