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ÖPNV, Schülerbeförderung, Beförderung zum Kindergarten

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen ist Aufgabe des Rhein-Hunsrück-Kreises als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).  Es soll eine Grundversorgung mit Verkehrsleistungen auch in den dünn besiedelten Räumen gewährleistet werden. Dies gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis insbesondere für den ÖPNV auf der Straße.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich mit den acht weiteren Landkreisen im nördlichen Rheinland-Pfalz, sowie der Stadt Koblenz im Verkehrsverbund Rhein-Mosel zusammengeschlossen. Innerhalb des Verkehrsverbundes gilt ein einheitlicher Beförderungstarif, der für die Kunden die Grundlage für ein integriertes und abgestimmtes ÖPNV-Angebot in der Region darstellt.

Seine Ziele und Rahmenvorgaben für die Entwicklung des ÖPNV legt der Landkreis in einem Nahverkehrsplan fest. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde 2016 durch den Kreistag beschlossen. Er basiert auf dem ÖPNV-Konzept Nord des Landes Rheinland-Pfalz und beinhaltet Regelungen wie Mindestvorgaben zur Bedienungshäufigkeit, Umsteigehäufigkeit und den Einzugsbereichen von Haltestellen, ebenso wie Qualitätsstandards für Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrbetrieb.

Auf Basis dieses Nahverkehrsplans hat der Rhein-Hunsrück-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbund Rhein-Mosel ein neues Linienkonzept  erarbeitet, dessen Verkehre am 01.08.2019 an den Start gingen.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist auch Schulwegkostenträger nach § 69 SchulG für die in seinem Gebiet liegenden Schulen. Diese Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und hängt insofern eng mit dem ÖPNV-Konzept des Landkreises zusammen. 

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