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Änderung des Führerscheines bei Namensänderung

Falls sich Ihr Name ändern sollte, müssen Sie nicht unbedingt einen neuen Führerschein beantragen.

Sollten Sie dennoch einen neuen Führerschein wünschen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Bisherigen Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild entsprechend der Passverordnung (nicht älter als 1 Jahr)

Wegen Abgabe der Unterschrift, müssen Sie persönlich vorsprechen. 

Gebühr: 33.40 Euro

 

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