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Folgende Formulare sind der Kreisverwaltung als Bewilligunsbehörde in 1-facher Ausfertigung vorzulegen: 

Für Abrissmaßnahmen zusätzlich folgendes Formular:

  • Abrisserläuterung
  • und eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachplaners/einer Fachplanerin/eines Architekten/einer Architektin

Hierzu sind ergänzend einzureichen:

  • Kostenvoranschläge von Fachfirmen für alle geplanten Arbeiten oder eine Kostengliederung nach DIN 276
  • Fotos vom Objekt
  • Katasteramtlicher Lageplan
  • Pläne oder Planskizzen (Grundrisse, Ansichten) von Bestand und Neuplanung.

Für die Abrechnung der Maßnahme sind einzureichen:

  • Verwendungsnachweis
  • Rechnungsbelege nach Datum und Gewerken sortiert
  • Fotos zur Dokumentation der Baumaßnahme.


Hinweise:

  • Öffentlich-rechtliche Zustimmungen bzw. bau- oder denkmalschutzrechtlich Genehmigungen sind gesondert einzuholen. Die Bewilligung von Fördergeldern bzw. die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erfolgt erst nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen.
  • Änderungen und Abweichungen von der beantragten Maßnahme bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kreisverwaltung.

Bei Bedarf können Sie nebenstehend den Adobe Reader downloaden.

Hinweis: Sollten bei Verwendung des Webbrowsers Mozilla Firefox Probleme beim Ausfüllen der Formulare auftreten, finden Sie die Lösung HIER

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