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Schule

Für Kinder von Asylbegehrenden besteht Schulpflicht, in der Regel für die Dauer von 12 Jahren bis zum 18. Lebensjahr. Sobald Kinder oder Jugendliche dem Kreis zugewiesen werden und in die Gemeinden des Kreises verteilt sind, werden deren Eltern von der Verwaltung (Soziales / Ordnungsbehörde) auf die Schulpflicht hingewiesen und aufgefordert, ihre Kinder in der Schule anzumelden.

Dabei stehen den Kindern grundsätzlich alle Schulen offen. Jüngere Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr müssen die Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen besuchen. Anschließend erfolgt für die Klassenstufen 5 bis 9, 10 oder 13 der Wechsel auf die weiterführenden Schulen wie Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen oder Gymnasien.

Ansprechpartner für die Anmeldung sind die jeweiligen Schulen selbst. Ist eine Aufnahme an der angefragten Schule nicht möglich, stellt die dortige Schulleitung den Kontakt zu einer geeigneten Schule her. Auskünfte und Beratung auch über Antragsformulare und vorzulegende Dokumenten erteilt die Schulleitung oder das Sekretariat. Für die Schulanmeldung werden in der Regel benötigt: Ausweispapiere, Meldebescheinigung, letztes Zeugnis und für die Teilnahme am Mittagessen der Ganztagsschule die Bankverbindung.

Übergeordneter Ansprechpartner und verantwortlich für das zur Verfügung stellen der Schulplätze ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Koblenz, Telefon 0261 49320.

Der Schulträger ist verantwortlich für die Ausstattung der Schulen sowie für die Ausstattung mit Schulbüchern. Schulträger für die Grundschulen sind die Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard. Die Kontaktdaten der Grundschulen sind auf den Internetseiten der Träger hinterlegt. Schulträger für die öffentlichen weiterführenden Schulen ist der Rhein-Hunsrück-Kreis. Die Kontaktdaten der weiterführenden Schulen finden Sie in der Randspalte unter "Schulen". Im Kreis  gibt es auch zwei Schulen in privater Trägerschaft.

Zahlreiche Schulen im Landkreis bieten Sprachfördermaßnahmen an, so dass die Kinder und Jugendlichen möglichst schnell in den Schulalltag integriert werden können. Das Angebot kann direkt bei den Schulen abgefragt werden.

Für Jugendliche, die bereits die Schulpflicht erfüllt haben und ohne Schulabschluss oder ohne Berufsausbildung nach Deutschland kommen, sind die Berufsschulen des Landkreises zuständig. Hier stehen grundsätzlich auch Schulplätze für Asylbegehrende zur Verfügung.

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