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Was wurde bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erledigt

Informationen der Ausländerbehörde

Im Alltag wird der Begriff „Flüchtling“ oft als allgemeines Synonym für geflüchtete Menschen genutzt – im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention: Das sind Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hinaus gibt es allerdings drei weitere Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht gewährt werden kann. Als zuständige Behörde für die Umsetzung des Asylrechts unterscheidet das Bundesamt für Migration folgende Personengruppen:
Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind.
Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und -bewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist.
Personen, die eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland bleiben dürfen.

Alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland als asylsuchend melden, werden registriert. Hierbei werden persönliche Daten, ein Lichtbild sowie Fingerabdrücke zentral gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen, die sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen.

Informationen des Gesundheitsamtes

  • Bei allen Personen ab dem 16. Lebensjahr wird eine Röntgenaufnahme der Lunge und eine Blutuntersuchung (Hepatitis B, Masern, Lues, ggfls. Windpocken) durchgeführt.
  • Bei Schwangeren erfolgt statt einer Röntgenaufnahme ein Tuberkulosebluttest.
  • Bei Kindern ab dem 6. bis zum 16. Lebensjahr, die aus sogenannten Hochrisikoländern kommen, wird ein Tuberkulosehaut- oder Bluttest durchgeführt.
  • Alle Personen werden orientierend körperlich untersucht inklusive Inspektion auf Ektoparasiten (Läuse, Krätze).

Bei auffälligen Untersuchungsbefunden werden weitere Maßnahmen eingeleitet.

Die Erstuntersuchungen werden in allen Erstaufnahmeeinrichtungen durch das dort zuständige Gesundheitsamt durchgeführt.

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