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Antragsunterlagen

Der Einbürgerungsantrag kann bei der Kreisverwaltung angefordert werden. Folgende Unterlagen werden in der Regel für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

  • Antrag mit Loyalitätserklärung (Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; die Erklärung ist dem Antragsformular beigefügt) 
  • 1 Lichtbild (ab 16. Lebensjahr) 
  • Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Identitätskarte oder andere Nachweise); aus den Nachweisen müssen insbesondere die Personalien, die Aufenthaltsgenehmigung und die Gültigkeitsdauer der Ausweispapiere ersichtlich sein 
  • Geburtsurkunden für alle im Antrag aufgeführten Personen (ggf. mit deutscher Übersetzung; bei türkischen Staatsangehörigen kann anstatt der Geburtsurkunde auch der türkische Nüfus vorgelegt werden) 
  • Heiratsurkunde (ggf. mit deutscher Übersetzung) oder aktuelle beglaubigte Ablichtung vom Standesamt 
  • Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag) 
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen / Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid oder andere Nachweise) 
  • Nachweise über Sozialversicherung (Sozialversicherungsausweis oder Versicherungskarte der Rentenversicherung, Bescheinigung über Zugehörigkeit zu einem Versorgungswerk, etc.)
  • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache:
    z.B. Bescheinigung über den mehrjährigen Besuch einer deutschsprachigen Schule, Nachweis über Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss, deutsche Berufsausbildung oder Studium an deutschsprachiger (Fach-) Hochschule, Zertifikat Deutsch oder gleichwertiges Sprachdiplom, Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, etc. Ohne entsprechende Nachweise ist in der Regel ein Sprachtest (Kompetenzstufe B1) erforderlich. Den Sprachtest kann man unter anderem bei der Volkshochschule Hunsrück in Kirchberg oder bei einem zugelassenen Integrationskursträger ablegen.
  • Nachweise über staatsbürgerliche Kenntnisse (ab 16. Lebensjahr):
    die Kenntnisse sind über einen Haupt- bzw. gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss nachgewiesen; ansonsten sind die Kenntnisse durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen. Der Einbürgerungstest kann zum Beispiel bei der Volkshochschule Hunsrück in Kirchberg abgelegt werden.
  • ggf. Nachweis über einen besonderen Status (z.B. Asylberechtigung, ausländischer Flüchtling, etc.) 
  • ggf. Nachweis über die Auflösung einer früheren Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
  • Bei Ehegatteneinbürgerung: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten bzw. der Kinder (z. B. Personalausweis, Reisepass, Einbürgerungsurkunde, etc.)

Zu beachten:
Der Antrag sollte nach Möglichkeit unter Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der hiesigen Kreisverwaltung eingereicht und erst dort unterschrieben werden. Die Nachweise, insbesondere Ausweispapiere und Personenstandsurkunden, bitten wir im Original vorzulegen. Die Originale werden nach Einsichtnahme zurückgegeben.

Wird die Einbürgerung für minderjährige Kinder mitbeantragt, müssen beide Eltern unterschreiben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden.

Ab dem 16. Lebensjahr ist für Jugendliche ein eigener Einbürgerungsantrag erforderlich.

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