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Einbürgerung

Einbürgerung von ausländischen Personen

Bei der Einbürgerung von ausländischen Personen sind die gestellten Anträge in enger Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.B. der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde, zu bearbeiten. Dokumente (z.B. Nationalpass, Geburts- und Heiratsurkunden) sind einzusehen und zu prüfen. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erworben.

Längerer Inlandsaufenthalt

Ehegatteneinbürgerung

Antragsunterlagen

Weitere Informationen erhalten Sie in der

Einbürgerungsbroschüre

und auf folgender Internetseite:

Einbürgerungskampagne Rheinland-Pfalz

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