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Die Untere Denkmalschutzbehörde

Die unteren Denkmalschutzbehörden dienen dem Bürger - bei allen Fragen die den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betreffen - als primärer Ansprechpartner. Wir stellen gegebenenfalls den Kontakt zum zuständigen Referenten in der Generaldirektion Kulturelles Erbe her.

Zu den Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörden gehört die Durchführung der denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren (§13a DSchG) im Benehmen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe. Die Unteren Schutzbehörden unterbreiten hierbei Entscheidungsvorschläge, die durch die Referenten der Landesdenkmalpflege fachlich bewertet werden. Nach der Herstellung des Benehmens mit der Landesdenkmalpflege erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde dann die denkmalrechtliche Genehmigung.

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