Leitung des Fachbereichs Kommunales und Ordnung (m/w/d)
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern die Stelle als Leitung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (m/w/d) neu zu besetzen.
Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 / Entgeltgruppe E 12 TVöD bewertet.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die
- Leitung des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung nach den Führungsgrundsätzen der Kreisverwaltung
- Personal-, Budget- und Zielverantwortung für alle Aufgaben im Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beratung der Kommunen, Verbandsgemeindeverwaltungen und der Stadtverwaltung Boppard sowie der kommunalen Mandatsträger/-innen in allen kommunalrechtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung von Beschwerden, Eingaben, Anfragen aus dem kommunalen Bereich und Durchführung von kommunalaufsichtlichen Verfahren
- Prüfung/Genehmigung kommunaler Haushalte, insbesondere der problematischen Fälle und solchen von grundsätzlicher Bedeutung
- Ansprechpartner für Grundsatzfragen des Haushaltsrechts
- Organisation und Durchführung von Wahlen
- Entscheidung bei Grundsatzangelegenheiten in den Aufgabengebieten Ausländerwesen / Staatsangehörigkeit / Personenstandswesen/ Ordnungsangelegenheiten
Wir suchen eine geeignete Person mit
- der Befähigung für das dritte Einstiegsamt oder erfolgreichem Abschluss des II. Angestelltenlehrgangs
- mehrjähriger Führungserfahrung
- mindestens der Besoldungsgruppe A 12, der Entgeltgruppe E 11
- überdurchschnittlichem Engagement, Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft
- ausgeprägtem Organisations- und Verhandlungsgeschick
- interkultureller Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit und zielsicherem Auftreten sowie die Fähigkeit, schwierige Entscheidungen zu vermitteln und umzusetzen
- Fähigkeit zur kooperativen Mitarbeiterführung
- fachliche sowie praktische Kenntnisse über das Aufgabenspektrum
- langjährige und fundierte Erfahrungen in den Kernbereichen der öffentlichen Verwaltung
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Fragen? Sprechen Sie bitte mit der Leitenden staatlichen Beamtin Frau Hardt, Telefon: 06761 82 106, oder der derzeitigen Stelleninhaberin Frau Busch, Telefon 06761 82 300.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über interamt.de bis spätestens 10. Februar 2023.