Zuschüsse für Altbausanierung, Scheunenumbau und Abriss
Für die Sanierung eines Altbaus, den Umbau einer Scheune zu Wohnraum oder den Gebäudeabriss gibt es pro Objekt bis zu 30.000 EUR Zuschuss aus dem Dorferneuerungsprogramm.
Förderanträge können die Bauherren bei der Kreisverwaltung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass mit den Bau- bzw. Abrissarbeiten noch nicht begonnen wurde. Zudem muss es sich bei der geplanten Sanierungs- oder Umbaumaßnahme um eine komplette Instandsetzung des Gebäudes vom Dach über Fenster und Fassade bis hin zum Innenausbau handeln. Bauunterhaltungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen oder die Ausführung von nur einzelnen Gewerken sind nicht förderfähig. Gestalterische Details im Hinblick auf die Dacheindeckung, die Fensterformate und die Fassadengestaltung sind vor Antragstellung mit der Kreisverwaltung abzustimmen. Die Fördersätze liegen bei 35% der förderfähigen Baukosten für Sanierungsmaßnahmen und bei maximal 153 EUR/m² für die neu geschaffene Wohnfläche.
Gebäude, die abgerissen werden sollen, sollten bereits über einen längeren Zeitraum ungenutzt sein und müssen einen städtebaulichen Missstand darstellen. Der Rückbau wird mit 35% der Abriss- und Entsorgungskosten bezuschusst. Ortsbildprägende sowie denkmalgeschützte Gebäude sind von einer Abrissförderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Frau Simone Klein, oder unter Dorferneuerung.