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Datum: 06.02.2023

Wohngeld-Reform 2023 sorgt für eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2023 ist eine große Wohngeldreform in Kraft getreten. Rund 2 Millionen Haushalte können das neue „Wohngeld-Plus“ erhalten; bisher waren es bundesweit rund 600.000 Haushalte. Anspruch auf das „Wohngeld Plus“ haben Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Auch für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen im Rhein-Hunsrück-Kreis, die bislang keinen Anspruch hatten, wird Wohngeld interessant. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein. Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Die dauerhafte Heizkostenkomponente sorgt zudem für einen Ausgleich der gestiegenen Heizkosten. Bei Personen, die bereits im laufenden Wohngeldbezug stehen, erfolgt die Anpassung zum 1. Januar 2023 automatisch.

Eine Orientierung zur möglichen Höhe des Wohngeldanspruchs bieten der Wohngeldrechner und die Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, über diesen Link:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Antragsunterlagen können unter dem Link des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz als ausfüllbare pdf-Datei abgerufen werden:

https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/

Da ein größerer Personenkreis Anspruch auf Wohngeldleistungen hat, geht die Kreisverwaltung von erhöhten Antragszahlen und einem höheren Arbeitsaufkommen aus. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Wir bitten daher darum, von telefonischen Anfragen abzusehen. Auf jeden Fall wird das Wohngeld bei einer Bewilligung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

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