Sprungziele
Inhalt
Datum: 01.07.2025

Wichtige Informationen zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung

Wechsel des Dienstleisters ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026

Zu Beginn des neuen Schuljahres wechselt die Kreisverwaltung den Dienstleister für die Ausstellung der Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung. Künftig werden alle Deutschlandtickets, die durch die Kreisverwaltung ausgegeben werden, von der Firma DB Regio Bus Mitte GmbH ausgestellt. Private Abonnements sind hiervon nicht betroffen.

Wichtige Hinweise im Überblick:

1.    Ungültigkeit der bisherigen Tickets ab 1. August 2025

Die bisher im Rahmen der Schülerbeförderung ausgegebenen Deutschlandtickets der Firma koveb, sowohl Chipkarten als auch Handytickets, verlieren mit Ablauf des 31. Juli 2025 ihr Gültigkeit. Eine Nutzung dieser Tickets ist daher in den Sommerferien im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zur Ausgabe der neuen Deutschlandtickets zu Schuljahresbeginn nicht möglich.

Die Chipkarten sollten ab diesem Zeitpunkt vernichtet werden, eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

2.    Ausgabe der neuen Deutschlandtickets ab 18. August 2025

Zum Schulbeginn ab 18. August 2025 werden die neuen Deutschlandtickets für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, über die Schulen ausgegeben.

Die Verkehrsunternehmen wurden angewiesen, an den ersten beiden Schultagen im Rahmen der Schülerbeförderung keine Ticketkontrollen durchzuführen, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.

3.    Ausgabeformate der neuen Deutschlandtickets

Die neuen Deutschlandtickets werden wie bisher als Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten automatisch das Format, das sie im vergangenen Schuljahr gewählt haben.

Die Chipkarten werden am ersten Schultag über die Schulen in den Klassen ausgegeben. Für die Nutzung des Handytickets ist ab dem kommenden Schuljahr die neue App „Wohin Du Willst“ erforderlich.

Die Zugangsdaten und Informationen zur Einrichtung der App erhalten die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in der Schule.

Bitte beachten: Die Zugangsdaten der App werden nur einmal ausgegeben und sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.

4.    Muss ein neuer Antrag gestellt werden? 

Ein neuer Antrag ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn:

  • zum Schuljahr 2025/2026 die 1. oder 5. Klasse besucht wird,
  • sich persönlichen Daten geändert haben (z.B. bei Umzug oder Schulwechsel),
  • das BVJ, die Berufsfachschule I oder II an einer Berufsbildenden Schule besucht wird oder
  • die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird (Kostenübernahme durch den Rhein-Hunsrück-Kreis vom Einkommen abhängig).

Wer zu einer dieser Gruppen gehört und noch keinen Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt hat, wird gebeten, dies zeitnah nachzuholen, um die rechtzeitige Bestellung der Fahrkarte für das kommende Schuljahr zu gewährleisten.

Hinweis: Erziehungsberechtigte haften für entstehende Kosten, falls Änderungen der persönlichen Daten oder ein Schulwechsel nicht rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bei Fragen steht das Team der Schülerbeförderung gerne zur Verfügung:

Frau Buchholz, Telefon 06761 82-206

Frau Scherer, Telefon 06761 82-207

E-Mail: schuelerbefoerderung@rheinhunsrueck.de  

Die Kreisverwaltung wünscht allen Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr.

nach oben zurück