Wichtige Informationen zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
Zum 01.09.2020 ist das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) in Kraft getreten. Folgende neue Anzeige- und Antragspflichten nebst Fristen sind dann von Besitzern der unten aufgeführten, waffenrechtlich relevanten Gegenstände zu beachten:
- Dekorationswaffen, die ab dem 28.06.2018 unbrauchbar gemacht wurden, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz bis spätestens zum 01.09.2021 der zuständigen Behörde anzeigen.
- Salutwaffen gehören künftig der waffenrechtlichen Kategorie an, der die Waffe vor dem Umbau unterfiel. „Alt-Besitzer“ von Salutwaffen (= Erwerb vor dem 01.09.2020) haben für diese bis spätestens zum 01.09.2021 unter Darlegung des Bedürfnisses eine entsprechende Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen (Waffenbesitzkarte).
- Pfeilabschussgeräte sind künftig in eine Waffenbesitzkarte einzutragen. „Alt-Besitzer“ von Pfeilabschussgeräten (= Erwerb vor dem 01.09.2020) haben für diese bis spätestens zum 01.09.2021 unter Darlegung des Bedürfnisses eine entsprechende Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen (Waffenbesitzkarte).
- Modulare Waffen sind künftig als Waffenteile in der Waffenbesitzkarte zu erfassen (Lauf, Verschluss, ggf. Griffstück). „Alt-Besitzer“ modularer Waffen, bei denen die Waffe als Ganzes in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist, haben bis spätestens zum 01.09.2021 die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde zur Berichtigung der Eintragungen vorzulegen.
Die Formulare zur Beantragung bzw. Anzeige der vorgenannten Vorgänge sind hinterlegt auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises (https://www.kreis-sim.de). Alternativ erhalten Sie die Formulare bei der Kreisverwaltung (zuständige Waffenbehörde), Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern.
NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID)
Mit dem 3. WaffRÄndG wird zudem die sogenannte „NWR-Identifikationsnummer“ (NWR-ID) eingeführt. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumenten und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR. Dabei wird zwischen drei IDs unterschieden: Personen-ID, Erlaubnis-ID und Waffen-ID.
Die IDs werden lediglich in Verbindung mit Vorgängen bei Waffenhändlern und -herstellern benötigt, d.h. wenn Sie dort eine Waffe kaufen, veräußern, reparieren oder ändern lassen möchten.
Erfolgen Waffenan- oder -verkäufe von Privat zu Privat, ist die Angabe der IDs gesetzlich nicht erforderlich.
Ist Ihre Waffenbesitzkarte im Jahr 2014 oder später ausgestellt worden, finden Sie die Personen- sowie die Erlaubnis-ID im Innern Ihrer Waffenbesitzkarte.
Wenn Ihre Waffenbesitzkarte vor 2014 ausgestellt wurde, können die IDs bei Bedarf nachträglich bei der zuständigen Behörde in die Waffenbesitzkarte eingedruckt werden.
Ein Bedarf liegt vor, wenn mit dieser Waffenbesitzkarte eine Waffe bei einem Händler oder Hersteller erworben wird oder ein konkreter Vorgang (z.B. Verkauf, Reparatur, Änderung) an einer in der Waffenbesitzkarte stehenden Waffe bei einem Händler oder Hersteller ansteht.
Jede Waffe bzw. jedes Waffenteil verfügt zudem über eine Waffen-ID. Diese benötigen Sie, sobald Sie eine Waffe, welche sich vor dem 01.09.2020 in Ihrem Besitz befand, bei einem Waffenhändler oder -hersteller abgeben (z.B. Verkauf, Reparatur, Änderung, Einschießen). Die IDs der Waffen, erhalten Sie auf Anfrage anlassbezogen bei der zuständigen Behörde.
Für Rückfragen erreichen Sie die Sachbearbeiter*innen der Waffenbehörde bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises unter den Telefon-Nummern 06761-82316 oder 82318 oder per Mail an waffen@rheinhunsrueck.de.