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Datum: 02.06.2023

Werden Sie Jugendschöffin oder Jugendschöffe!

Das Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 noch Jugendschöffinnen und Jugendschöffen mit Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis. Interessierte Personen müssen sich schriftlich bewerben und vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 21. Juni 2023 als Wahlvorschlag angenommen werden. Die Wahl selbst erfolgt durch die Jugendschöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Simmern und St. Goar.

Im zentralen Schöffenportal https://www.schoeffenwahl.de finden Sie alle notwendigen Informationen zu diesem wichtigen Ehrenamt und den Voraussetzungen für Ihre Bewerbung, sowie die notwendigen Formulare. Achten Sie bitte darauf, das Formular für die Jugendschöffenwahl zu verwenden. Auskünfte zur Jugendschöffenwahl erhalten Sie bei dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Markus Rüdesheim, Telefon 06761 82-500. Ihre unterschriebene Bewerbung können Sie noch bis zum 16. Juni 2023 an markus.ruedesheim@rheinhunsrueck.de senden oder per Briefpost an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Jugendamt, Ludwigstraße 3-5, 55649 Simmern.

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