Versammlungsrecht und Infektionsschutz
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat am 23. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Auflagen für die Durchführung von nicht ordnungsgemäß angemeldeten öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in Form von sogenannten „Spaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen auf dem Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises festsetzt.
Allgemeinverfügung des Landkreises vom 23.12.2021 zum Versammlungsrecht und Infektionsschutz