Versammlungen am 02.02.2024 in der Kreisstadt Simmern
Für den 02.02.2024 sind nach jetzigem Stand drei Versammlungen angemeldet. Diese werden ab ca. 16:30 Uhr beginnen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen ab ca. 15:00 Uhr um die Hunsrückhalle Simmern zu rechnen. Es werden folgende Hinweise für Bürgerinnen und Bürger und Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekanntgegeben:
1. An der Hunsrückhalle Simmern / Schwimmbad Simmern werden keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer*innen werden gebeten, Parkplätze im weiteren Umkreis aufzusuchen.
2. Der Versammlungsraum für die zuerst angemeldete Versammlung „Demokratie, Toleranz und Menschenrechte“ ist der Parkplatz zwischen Verbandsgemeinde und neuem Schwimmbad. Der Versammlungsraum für die als zweites angemeldete Versammlung „Freiheit, Toleranz, Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit“ ist der Parkplatz Amtsgericht / Finanzamt. Der Versammlungsraum für die als drittes angemeldete Versammlung „Für eine offene Flüchtlingspolitik“ ist die erste Reihe der Parkplätze „altes Schwimmbad“ Richtung Gemündener Straße.
3. Die Schulstraße ist grundsätzlich als Rettungsweg freizuhalten. Gleiches gilt grundsätzlich für die Gemündener Straße.
4. Die Mitnahme von Waffen im technischen und im nicht-technischen Sinne (Gegenstände, die dazu geeignet sind, Personen zu verletzen) ist gem. § 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG) untersagt.
5. Die Mitnahme von Schutzwaffen im technischen und im nicht-technischen Sinne (Gegenstände, die dazu geeignet sind, Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern) ist gem. § 17 a Abs. 1 VersG untersagt.
6. Es ist gem. § 17 a Abs. 2 Nr. 1 VersG untersagt, an der Versammlung in einer Aufmachung, die geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen. Die Mitnahme von Gegenständen, die dazu geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, ist gem. § 17 a Abs. 2 Nr. 2 VersG ebenfalls untersagt.
7. Das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art, d. h. pyrotechnische Gegenstände aller Kategorien, ist verboten. Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenstände, deren Abbrennen nicht bereits durch die sprengstoffrechtlichen Vorschriften verboten ist.
8. Fahnen, Transparente und Plakate dürfen als Hilfsmittel eingesetzt werden. Akustische Kundgebungen direkt an der Hunsrückhalle sind außerhalb der Bühne der Versammlung an der Verbandsgemeinde untersagt. Hupen sind nicht zugelassen. Es gilt das Störungsverbot gem. § 2 Abs. 2 VersG.
9. Folgende Straßen werden für den Verkehr gesperrt: Gemündener Straße von „An der Bleiche“ bis „Brühlstraße/Kanowskystraße“. Schulstraße von „Gemündener Straße“ bis Kreuzung „Post-/Brühlstraße“, und die Talstraße.
10. Den Anweisungen der eingesetzten Polizeibeamten sowie der Bediensteten der Ordnungsbehörden, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, ist unbedingt Folge zu leisten.
11. Auf die übrigen Vorschriften des Versammlungsgesetzes wird hiermit hingewiesen.
Ergänzung zum ÖPNV:Auch beim ÖPNV kann es zu Verspätungen durch Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Zudem wird die Haltestelle „Rottmannschule“ ab 15:00 Uhr für den Zeitraum der Demonstration nicht mehr bedient. Die Fahrgäste werden gebeten, die umliegenden Haltestellen zu nutzen.