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Datum: 09.12.2022

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2023

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis weist darauf hin, dass ab Montag, 2. Januar 2023, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023.

Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite                         Block 10 (Maßnahmen 11 – 15)

Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben                                         Block 20 (Maßnahmen 21 – 25)

Rebsortenwechsel                                        Block 30 (Maßnahmen 31 – 55)

Bodenordnung                                              Block 40 (Maßnahmen 41 – 45)

Handarbeitsmauersteillagen                         51

Querterrassierung                                         53

Handarbeitsmauersteillagen                         51

Querterrassierung                                        53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41                10.000 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42                19.000 €/ha (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44                21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43                  9.000 €/ha (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45                  6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)

Maßnahme 51:                                         32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 53:                                         24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, sind Frau Huhn, E-Mail tanja.huhn@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-832 und Frau Rink, E-Mail angelika.rink@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-835

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