UPDATE zur Vogelgrippe: Allgemeinverfügung mit Aufstallpflicht nicht mehr in Kraft
Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Rhein-Hunsrück-Kreis vom 05.11.2025, verlängert am 26.11.2025, ist mit Ablauf des 31.12.2025 nicht mehr in Kraft.
Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung erfolgt nicht, sodass ab dem 01.01.2026 alle Anordnungen der Allgemeinverfügung, u.a. eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel, im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr bestehen. Es ist aber zu beachten, dass der Erreger der Vogelgrippe durch infizierte Wildvögel weiterhin in der Umwelt präsent ist und das Risiko einer indirekten Einschleppung in Geflügelhaltungen über z.B. Schuhe, kontaminiertes Material, Geräte oder Fahrzeuge besteht.
Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern daher, weiterhin freiwillig Biosicherheitsmaßnahmen wie z.B. die Nutzung von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion an Eingängen zu Geflügelhaltungen zu beachten.
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kleinhaltungen gegen die Geflügelpest sind im Merkblatt "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) zu finden.