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Datum: 08.09.2025

Rhein-Hunsrück-Kreis zentralisiert Unterbringung für den Katastrophenschutz

Die Anforderungen und Investitionen im Bereich des Katastrophenschutzes haben im Rhein-Hunsrück-Kreis in jüngerer Zeit zu zahlreichen Beschaffungen von Ausrüstungsgegenständen geführt, wodurch zusätzlicher Raumbedarf entstanden ist. Zudem sind in den kommenden Jahren weitere Anschaffungen zu erwarten, die Platz benötigen. Dafür hat der Rhein-Hunsrück-Kreis jetzt gute Rahmenbedingungen geschaffen und eine zentrale Unterbringung sichergestellt.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis erfüllt seine Pflichtaufgaben nach dem Landesgesetz über Brandschutz, allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz (LBKG), indem er Einheiten und Einrichtungen für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz bildet und mit der erforderlichen Ausrüstung ausstattet. Dazu gehören auch notwendige bauliche Anlagen, die der Landkreis für Ausrüstung und entsprechende Fahrzeuge bereitstellt.

Bisher waren die Einheiten des Katastrophenschutzes dezentral an verschiedenen Standorten untergebracht, diese Struktur wird jetzt optimiert. Ziel ist, eine noch effizientere Zusammenarbeit der Teileinheiten und damit eine gestärkte Einsatzbereitschaft. Eine insgesamt rund 2000 m2 große Liegenschaft wurde für diesen Zweck in Simmern langfristig angemietet.

Landrat Volker Boch betont: „Durch die zentrale Anordnung schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch engere Abstimmung, schnellere Entscheidungen und einen schlagkräftigeren Katastrophenschutz für unseren Landkreis.“

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags für die ehemalige Liegenschaft der Firma Frey im Simmerner Industrie- und Gewerbegebiet, in unmittelbarer Nähe des Technischen Hilfswerks, liegen die Voraussetzungen für eine zentrale Katastrophenschutz-Einrichtung vor – damit auch künftig der Landkreis zuverlässig gewappnet bleibt.

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