Rhein-Hunsrück-Kreis erhält Genehmigung für Haushaltsplan 2025
Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Genehmigung für den Haushaltsplan 2025 von der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Trier erhalten.
Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2025 inklusive aller zugehörigen Bestandteile und Anlagen verabschiedet. Anschließend wurde der Haushalt zur Genehmigung an die Aufsichtsbehörde in Trier übermittelt. Eine Genehmigung konnte die ADD zu diesem Haushaltsplan nicht erteilen, es erfolgte eine globale Beanstandung des Haushalts, die Genehmigung wurde versagt. Kreistag und Kreisverwaltung wurden seitens der ADD aufgefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken und die Kreisumlage entsprechend anzuheben.
Nach erneuter Beschlussfassung im Kreistag im März 2025 und der Erarbeitung eines Konsolidierungsplans sowie der Anhebung der Kreisumlage um 1 Prozent hat der Kreis sodann die Genehmigung für den Haushalt 2025 erhalten.
„Die Finanzausstattung der Landkreise ist deutschlandweit ein erhebliches Thema und beschäftigt uns sehr intensiv. Wir stehen der Problematik gegenüber, dass die Kosten für Pflichtausgaben erheblich steigen und die Finanzausstattung diesen erheblichen Mehrbedarfen nicht mehr entspricht. Die jetzt erhaltene Genehmigung des Haushaltsplans ist wichtig für unsere Arbeit, aber sie bringt gleichzeitig auch große Herausforderungen mit sich. Wir sind uns bewusst, dass wir im laufenden Haushaltsvollzug alles daransetzen müssen, um das Haushaltsdefizit zu minimieren und die finanzielle Stabilität unseres Kreises zu sichern“, so Landrat Volker Boch. „Die Verwaltung arbeitet intensiv daran, alle Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen, insbesondere bei den Pflichtleistungen, die für unsere Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar sind.“
In ihrer Stellungnahme hebt die ADD erneut die Bedeutung der Kreisumlage hervor. Der Landrat erläuterte: „Die ADD macht deutlich, dass in den kommenden Jahren aus ihrer Sicht weitere Erhöhungen der Kreisumlage notwendig sind, falls wir den Haushaltsausgleich nicht auf andere Weise erreichen. Derzeit sieht die Aufsicht die dauerhafte Leistungsfähigkeit unseres Kreises nicht mehr gewährleistet. Erst wenn wir den Gesamtbestand der Liquiditätskredite deutlich abbauen oder sich die Finanzausstattung des Kreises verbessert, können wir wieder eine stabile Finanzlage vorweisen.“