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Datum: 12.02.2020

Rhein-Hunsrück-Kreis verzichtet auf Gebühren der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen

Die Afrikanische Schweinepest hat sich in Europa ausgebreitet und ist in Belgien und Polen an der Grenze zu Deutschland angekommen. Bei einem Übergriff drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Wichtigste präventive Maßnahme ist die Reduzierung des hohen Wildschweinbestandes.

Nach seiner Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften erhebt der Rhein-Hunsrück-Kreis für die Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und deren Untersuchung eine Gebühr von 8,23 € pro Tier, bei mehr als drei Tieren 5,07 € je Tier.

Um die Jägerschaft in ihrem Bemühen zur Reduzierung des Wildschweinbestandes zu unterstützen, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 beschlossen, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Kalenderjahr 2020 für alle Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen, welche in den Jagdrevieren des Rhein-Hunsrück-Kreises erlegt wurden, der/die Jagende selbst genommen und zur Untersuchung beim Veterinäramt eingereicht hat, keine Gebühr mehr erhebt.

Voraussetzung ist, dass der Jagende einen gültigen Jagdschein hat, für die Entnahme der Proben geschult und vom Veterinäramt mit der Entnahme von Trichinenproben im Rhein-Hunsrück-Kreis beauftragt ist. Schulungen werden über die Kreisgruppe der Jägerschaft angeboten.

Für die Entnahme und Untersuchung von Trichinenproben bei Wildschweinen durch das amtliche Fleischbeschaupersonal bleibt die Gebühr unverändert.

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