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Datum: 20.04.2017

Präventionsprojekt »Gelbe Karte«: Wer sich wiederholt danebenbenimmt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises sowie die Polizeiinspektionen im Landkreis beteiligen sich seit Anfang des Jahres an dem Präventionsprojekt „Gelbe Karte“ des Landes Rheinland-Pfalz.

In der Vergangenheit informierte die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde, wenn auffiel, dass jemand sich eventuell nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeugs eignet – beispielsweise Drogenkonsumenten. In Zukunft werden die Polizeiinspektionen jedoch auch Auffälligkeiten wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, aggressive / unangemessene Fahrweisen, Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte, et cetera melden. Informiert wird auch über Personen, die noch nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind oder außerhalb des Straßenverkehrs auffällig werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann im Einzelfall, ob eine Verwarnung in Form einer „Gelben Karte“ ausgehändigt wird. Wer wiederholt auffällt, muss damit rechnen, dass ihm eine teure ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, die Fahrerlaubnis entzogen oder der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wird, weil die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt.

Ziel dieses Projekts ist es, Täter abzuschrecken und potentielle Täter zu warnen, weil ihnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen, sondern auch der Fahrerlaubnisverlust oder die Versagung Ihres Antrags.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Niclas Fröhlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung.

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